Die Zuzahlungen für Physiotherapie sind vom Gesetz vorgegeben und gelten einheitlich für alle Praxen. Es sind eine Rezeptgebühr von 10€ und ein Eigenanteil von zehn Prozent der Behandlungskosten zu übernehmen.
Diese Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung fällig und wird von uns an die Krankenkasse abgeführt.
Etwas anderes gilt bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft, bei Privatverordnungen oder im Falle der Zuzahlungsbefreiung. Hier fällt keine Zuzahlung an.